HAHAAAAAAAAAAAAA Hab da was interessantes gefunden da ich mir jetzt auch eine gekauft habe und mir das mit beifahrerseite unten rechts bissl komisch vorkam hab ich es jetzt schwarz auf weiss vom bundesgesetzblatt.habs mir ausgedruckt im handschuh fach getan
Hier ein auszug von der Regelung:
§ 3 Kennzeichnung
In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs einzutragen.
Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich Sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, das sie sich beim Ablösen von der Wingschutzscheibe selbst zerstört.
also nix mit unten rechts !!!